Verwaltung
Personalausweis
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und - so steht es im Gesetz - ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Zur Identitätsprüfung genügt auch ein gültiger Reisepass.
Am 01. November 2010 wurde der neue Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Der Ausweis enthält auch Funktionen für das sogenannte E-Government und E-Business. Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie im Internet auf dem Personalausweisportal.
Die alten Personalausweise bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum weiterhin gültig.
Bei der Beantragung des Personalauweises ist das persönliche Erscheinen unbedingt erforderlich. Der Personalausweis sollte ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden. Vor dem 16. Lebensjahr ist die Beantragung nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Eine entsprechende Vollmacht können Sie auf dieser Seite herunterladen und ausdrucken.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 - 3 Wochen. Der Personalausweis ist bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zehn Jahre.
Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie auch, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, ein Personalausweis ausreichend ist, oder ob Sie für die Einreise einen Reisepass benötigen.
Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Bei der Beantragung eines Personalausweises sind folgende Unterlagen notwendig:
- alter Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis
- ein biometrisches Passbild
- Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch sowie eventuell Bescheinigungen zur aktuellen Namensführung
- Kosten
Der neue Personalausweises kostet nach Vollendung des 24. Lebensjahres 37,00 Euro und bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro
Rechtsvorschriften
Personalausweisgesetz
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