Verwaltung
Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung
Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich beziehungsweise durch eine bevollmächtigte Person oder schriftlich vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Ummeldung ist seit dem 1.11.2015 neben dem gültigen Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass/ Kinderreisepass) auch eine Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Vermieters) vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
- Kosten
keine
Rechtsvorschriften
Bundesmeldegesetz (BMG)
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Die Außenstelle Mesum ist vom 27.03.2023 bis zum einschließlich 10.04.2023 geschlossen.
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Di 08:30 - 12:00 Uhr
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