Rathäuser Rheine

Verwaltung

Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Die Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung innerhalb der Stadt Rheine, ist online oder im Bürgerbüro der Stadt Rheine vorzunehmen.

Ab sofort bietet die Stadt Rheine die Ummeldung eines Wohnsitzes innerhalb von Rheine als Onlinedienst an. Mit diesem Service können Sie sich und Ihre Familie bequem von Zuhause aus und ohne Termin ummelden, eine Vorsprache im Bürgerbüro ist nicht erforderlich.

Den Onlinedienst und alle erforderlichen Informationen zur Nutzung finden Sie hier: www.wohnsitzanmeldung.de

Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug

  • online,
  • persönlich,
  • durch eine bevollmächtigte Person oder
  • schriftlich

vorzunehmen.

Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung stellen wir vereinzelte Inhalte unserer Internetseite in Gebärdensprache bereit. Hier sehen Sie ein Video zur An- und Ummeldung eines Wohnsitzes.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Ummeldung ist seit dem 1.11.2015 neben dem gültigen Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass/ Kinderreisepass) auch eine Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Vermieters) vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.

 - Kosten

keine

Rechtsvorschriften

Bundesmeldegesetz (BMG)

Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00 Uhr

Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Fr  08:30 - 12:00 Uhr

* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr


Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro, Wohnungsgeberbescheinigung, Vermieterbescheinigung


Zurück zur Ergebnisliste