Verwaltung
Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung
Ab sofort bietet die Stadt Rheine die Ummeldung eines Wohnsitzes innerhalb von Rheine als Onlinedienst an. Mit diesem Service können Sie sich und Ihre Familie bequem von Zuhause aus und ohne Termin ummelden, eine Vorsprache im Bürgerbüro ist nicht erforderlich.
Den Onlinedienst und alle erforderlichen Informationen zur Nutzung finden Sie hier: www.wohnsitzanmeldung.de
Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
- online,
- persönlich,
- durch eine bevollmächtigte Person oder
- schriftlich
vorzunehmen.
Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung stellen wir vereinzelte Inhalte unserer Internetseite in Gebärdensprache bereit. Hier sehen Sie ein Video zur An- und Ummeldung eines Wohnsitzes.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Ummeldung ist seit dem 1.11.2015 neben dem gültigen Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass/ Kinderreisepass) auch eine Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Vermieters) vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
- Kosten
keine
Rechtsvorschriften
Bundesmeldegesetz (BMG)
Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr
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