Umwandlung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung
Die Umwandlung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung ist im Bürgerbüro der Stadt Rheine vorzunehmen.
Die Umwandlung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung ist umgehend persönlich beziehungsweise durch eine bevollmächtigte Person oder schriftlich vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
Zur Ummeldung ist ein gültiger Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass/Kinderreisepass) erforderlich. Sofern eine neue Wohnung bezogen wird, ist zudem eine Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers) vorzulegen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Besuchszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Besuchszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr
Hinweis:
Im Dezember ist die Außenstelle an folgenden Tagen geschlossen:
- Montag, 01.12.2025
- Mittwoch, 10.12.2025
- an den Tagen vom 22.12. bis 28.12.2025
