Personalausweis (vorläufig)
Der vorläufige Personalausweis ist im Bürgerbüro der Stadt Rheine zu beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis wird nur ausgestellt, wenn kein gültiger Personalausweis vorhanden ist und akuter Legitimationsbedarf besteht.
Beantragung eines vorläufigen Personalausweises
Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises ist persönlich vorzunehmen. Gleichzeitig ist der reguläre Personalausweis zu beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird direkt ausgestellt und ist für die Dauer von drei Monaten gültig. Der vorläufige Personalausweis kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden. Vor dem 16. Lebensjahr ist die Beantragung nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des vorläufigen Personalausweises sind folgende Unterlagen notwendig:
- alter Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- ein digitales biometrisches Lichtbild (Sie erhalten einen QR-Code von Ihrem Foto-Anbieter)
- Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch sowie evtl. Bescheinigungen zur aktuellen Namensführung
Kosten
10 Euro
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz
Besuchszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung
Besuchszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr
Hinweis:
Die Außenstelle ist vom 11.09. bis einschließlich 28.09. geschlossen.
