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Personalausweis (vorläufig)

Der vorläufige Personalausweis ist im Bürgerbüro der Stadt Rheine zu beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis wird nur ausgestellt, wenn kein gültiger Personalausweis vorhanden ist und akuter Legitimationsbedarf besteht.

Beantragung eines vorläufigen Personalausweises

Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises ist persönlich vorzunehmen. Gleichzeitig ist der reguläre Personalausweis zu beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird direkt ausgestellt und ist für die Dauer von drei Monaten gültig. Der vorläufige Personalausweis kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden. Vor dem 16. Lebensjahr ist die Beantragung nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung des vorläufigen Personalausweises sind folgende Unterlagen notwendig:

  • alter Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
  • ein digitales biometrisches Lichtbild (Sie erhalten einen QR-Code von Ihrem Foto-Anbieter)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch sowie evtl. Bescheinigungen zur aktuellen Namensführung
Kosten

10 Euro

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz


Adresse
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 1
05971 939 641
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00 Uhr

Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Fr  08:30 - 12:00 Uhr

* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung

Nielandstraße 7
48432 Rheine
05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr

Hinweis:

Die Außenstelle ist vom 11.09. bis einschließlich 28.09. geschlossen.

Online-Dienste / Formulare
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro
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