Verwaltung
Abmeldung einer Wohnung
Eine Abmeldung ist erforderlich, sofern ein Wegzug ins Ausland erfolgt. Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor Auszug entgegen genommen werden.
Weiterhin ist eine Abmeldung erforderlich, wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Die Abmeldung der Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, möglich.
In diesen Fällen ist die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder schriftlich vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Abmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- gültiger Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass)
- Kosten
keine
Rechtsvorschriften
Bundesmeldegesetz (BMG)
Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr
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