Rathäuser Rheine

Verwaltung

Abmeldung einer Wohnung

Sie sind umgezogen und müssen Ihre Wohnung abmelden? Die Abmeldung einer Wohnung im Bürgerbüro der Stadt Rheine vorzunehmen. Sie ist jedoch nur noch in wenigen Fällen erforderlich, denn die Abmeldepflicht bei einem Umzug im Inland ist seit dem 01.06.2004 entfallen.

Eine Abmeldung ist erforderlich, sofern ein Wegzug ins Ausland erfolgt. Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor Auszug entgegen genommen werden.

Weiterhin ist eine Abmeldung erforderlich, wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Die Abmeldung der Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, möglich.

In diesen Fällen ist die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder schriftlich vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Abmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • gültiger Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass)

 - Kosten

keine

Rechtsvorschriften

Bundesmeldegesetz (BMG)

Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr

Wichtig

Vom 23.09.2024 bis zum 25.09.2024 bleibt die Außenstelle geschlossen. Ab dem 30.09.2024. ist sie wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.


Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro, Abmeldung, Abmeldung Nebenwohnsitz


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