Verwaltung
Gewerbezentralregisterauskunft
Jede natürliche oder juristische Person kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister vorhandenen Einträge erhalten.
Voraussetzungen
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister sind unter anderem für die Erteilung von Gewerbeerlaubnissen erforderlich. Benötigt wird dann die „Auskunft an eine Behörde“ (Belegart 9); zusätzlich gibt es die „Auskunft an den Betroffenen“ (Belegart 1). Es ist damit in etwa vergleichbar mit einem polizeilichen Führungszeugnis für Privatpersonen.
Als natürliche Person müssen Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Rheine gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei der Stadtverwaltung Ihrer Heimatgemeinde beantragen.
Als juristische Person müssen Sie Ihre Hauptniederlassung in Rheine haben und hier im Gewerbe- und Handelsregister eingetragen sein.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Alternativ können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auch online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Allerdings werden für den Online-Antrag der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel – jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion – und ein Kartenlesegerät benötigt.
Erforderliche Unterlagen
Natürliche Personen:
- Personalausweis
Juristische Personen:
- Handelsregisterauszug
- Personalausweise der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer)
Belegart 9 – zur Vorlage bei einer Behörde:
- Anschrift der Behörde
- Verwendungszweck
Fristen
Belegart 1 – zur Vorlage beim Antragsteller:
Der Gewerbezentralregisterauszug wird Ihnen direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre Privat- bzw. Betriebsadresse gesandt.
Den Gewerbezentralregisterauszug erhalten Sie ca. zwei Wochen nach Beantragung.
Belegart 9 – zur Vorlage bei einer Behörde:
Der Gewerbezentralregisterauszug wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die Behörde gesandt.
Dies dauert ca. zwei Wochen.
- Kosten
Die Kosten für einen Gewerbezentralregisterauszug betragen 13,00 Euro.
Rechtsvorschriften
Der Inhalt des Gewerbezentralregisters ergibt sich aus:
Weiterführende Links
Das Bundesamt für Justiz hält weitere Informationen bereit:
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
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