Verwaltung
Ladenschlussgesetz
Nach den Vorschriften des Ladenschlussgesetzes müssen Verkaufsstellen während folgender Zeiten für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geschlossen sein:• an Sonn- und Feiertagen • an Werktagen ab 20:00 Uhr bis zum nächsten Tag um 6.00 Uhr, in Verkaufsstellen für Backwaren bis 5.30 Uhr• am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6.00 Uhr, in Verkaufsstellen für Backwaren bis 5.30 Uhr und ab 14 Uhr. Die beim Ladenschluss anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.
Neben diesen generellen Vorschriften gibt es eine Reihe von Sonderregelungen, zum Beispiel zum Verkauf von Frischmilch, Bäcker- oder Konditorwaren, Blumen und Zeitungen an Sonn- und Feiertagen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
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