Verwaltung
Spielautomaten/ Aufstellerlaubnis
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über den Nachweis der Unterrichtung über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz
- Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glückspiels vorgebeugt werden soll
Rechtsvorschriften
Aufstellerlaubnis, § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung
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Adresse
Frau S. Sievers
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 325
Fax: 05971 939 8 325
E-Mail: s.sievers@rheine.de
Zimmer: 46
Besuchszeiten
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
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