Verwaltung
Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten
Wie das Ministerium in Nordrhein-Westfalen im September 2018 bekannt gab, erhalten zukünftig Familien von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) eine einmalige Zahlung von 1.000,00 Euro je Kind. Aufgrund des besonderen Aufwands nach der Geburt von Mehrlingen, sollen damit die Kosten der Säuglings- bzw. der Erstausstattung mitgetragen werden.
Zudem übernimmt der Ministerpräsident eine Ehrenpatenschaft. Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten von ab dem 1. Januar 2019 geborenen Mehrlingen (ab Drillingen), die im Zeitpunkt der Geburt und der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres seit der Geburt zu stellen.
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