Verwaltung

Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte)

Die Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) wird im Bürgerbüro beantragt.

Seit dem 01.01.2021 können Bürgerinnen und Bürger der europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, einen elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beantragen.

Mit der eID-Karte kann die Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachgewiesen werden. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte an die abfragende Institution.

Ferner kann die eID-Karte dazu genutzt werden, die auf dem Chip gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Endgerätes fehler- und verlustfrei elektronisch zu übermitteln (z. B. zur elektronischen Datenübernahme in ein Formular).

Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Aufgenfarbe.

Voraussetzungen

Das Mindestalter zur Beantragung des elektronischen Identitätsnachweises beträgt 16 Jahre.

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Zur Bestätigung Ihrer Identität müssen Sie zum Abgleich Ihrer personenbezogenen Daten persönlich im Bürgerbüro vorsprechen.

Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis mit.

 - Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37 Euro.

Rechtsvorschriften

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eIDKG)

§§2 und 2a der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (PAuswGebV)

Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr

Wichtig

Vom 21.03.2024 – 05.04.2024 bleibt die Außenstelle Mesum geschlossen. Ab dem 08.04. ist sie wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.




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