Gewerberegisterauskunft
Im Gewerberegister werden alle gewerberechtlichen Daten der Gewerbebetriebe der Stadt Rheine gespeichert. Gewerbeauskünfte erfolgen nach Eingang der schriftlichen, formlosen Gewerbeanfrage.
Nach § 14 Gewerbeordnung dürfen Auskünfte nur erteilt werden, wenn der Antragssteller ein berechtigtes Interesse daran hat. Die Auskunft beschränkt sich aus datenschutzrechtlichen Gründen auf den Namen, die Betriebsanschrift und die angezeigte Tätigkeit der entsprechenden Gewerbebetriebe.
Kosten
Eine einfache Auskunft (ohne Angabe der Privatanschrift des Verantwortlichen) kostet 15,00 Euro, eine erweiterte Auskunft (mit Angabe) kostet 25,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
§ 14 Gewerbeordnung
Besuchszeiten
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
