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Verfahrenslotsen

Ein Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung und deren Eltern

Eine Familie, in der ein Kind oder Jugendlicher mit Behinderung lebt, steht oft vor vielen Herausforderungen. Besonders der Weg die passende Hilfe zu finden und diese zu beantragen, ist nicht immer einfach, da die Eingliederungshilfe sehr komplex ist.

Der/Die Verfahrenslotse/in kann Ihnen, z.B. als Elternteil beratend zur Seite stehen und Sie unterstützen und begleiten Hilfeleistungen für ihr Kind zu erhalten.

Wer kann den Kontakt zum Verfahrenslotsen herstellen?

Die Beratung kann von jedem in Anspruch genommen werden. Sowohl Eltern, als auch die Kinder und Jugendliche selbst oder Fachkräfte können den Kontakt herstellen.

Dabei ist es egal, ob eine Behinderung droht oder bereits eine festgestellte seelische, körperliche, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung vorliegt.  

Wann erfolgt eine Beratung?

Die Begleitung und Unterstützung kann auf Ihren Wunsch hin zu jedem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Sodass von der Kontaktvermittlung, über die Antragstellung, zum ggfs. Anbieterwechsel bis hin zum Widerspruch alles gemeinsam erfolgen kann.

Wie erfolgt die Beratung?

Die Beratung, Begleitung und Unterstützung kann

  • ein persönliches Gespräch sein.
  • per Telefon erfolgen.
  • per Videoberatung erfolgen.
  • per Email erfolgen.

Was ist Eingliederungshilfe?

Die Eingliederungshilfe hilft den Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt am Leben teilzunehmen.

Voraussetzungen

Leistungen zur Eingliederungshilfe können in vier verschieden Bereichen erfolgen:

  1. Medizinische Rehabilitation: z.B. Frühförderung, Sprachtherapie, Psychotherapie, Hilfsmittel 
  2. Teilhabe am Arbeitsleben: z.B. Arbeitsassistenzen, Werkstätten für behinderte Menschen
  3. Teilhabe an Bildung: z.B. Schulbegleitung, Studienassistenzen, Kommunikationsassistenzen
  4. Soziale Teilhabe: z.B. Assistenz, Heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Mobilität, Hilfsmittel, Assistenz für Krankenhausaufenthalt

Rechtsvorschriften

Der Verfahrenslotse arbeitet nach dem §10b SGB VIII.

Adresse
Frau S. Althaus
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 548
Fax: 05971 939 8 548
Zimmer: 264
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 13:30 Uhr 

Die 08:30  - 13:30 Uhr

Mi  08:30 – 13:30 Uhr 

Do 08:30 – 13:30 Uhr 


Flyer
Flyer Verfahrenslotsen, 362 KB

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