Verwaltung
Meldung eines Fahrzeugs ohne Zulassung
Immer wieder werden nicht zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt. Oft handelt es sich dabei um Schrottautos, derer sich die Besitzer unter Vermeidung der Verwertungskosten entledigen wollen. Nicht zugelassene Fahrzeuge gefährden oder erschweren den Verkehr, indem zum Beispiel der ohnehin schon knappe Parkraum reduziert wird.
Die für ein nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum verantwortliche Person verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Damit liegt, wie bei jedem Verstoß gegen Rechtsnormen, eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit vor. Betroffene müssen mit einem kostenpflichtigen Bußgeldverfahren sowie der kostenpflichtigen Entfernung des Fahrzeuges aus dem öffentlichen Verkehrsraum rechnen.
Sollten Sie also ein Auto sehen, das ohne Kennzeichen oder mit einem abgekratztem Siegel im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurde, melden Sie dies bitte online dem Ordnungsamt der Stadt Rheine. Eingehende Meldungen werden in jedem Fall überprüft und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bearbeitet. Die Maßnahmen des Bürger- und Ordnungsamtes sind nicht immer vor Ort erkennbar. Aus Datenschutzgründen können keine Angaben zu den getroffenen Maßnahmen gemacht werden.
Anhänger:
Es werden immer mal wieder Anhänger länger als 14 Tage auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt, ohne dass sie bewegt werden. Ebenso wie nicht zugelassene Fahrzeuge gefährden oder erschweren auch sie den Verkehr, indem zum Beispiel der ohnehin schon knappe Parkraum reduziert wird. Auch hier müssen Betroffene mit einem kostenpflichtigen Bußgeldverfahren sowie der kostenpflichtigen Entfernung des Fahrzeuges aus dem öffentlichen Verkehrsraum rechnen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei Wohnmobilen um keine Anhänger im Sinne der Straßenverkehrsordnung handelt, diese fallen nicht unter die 14-Tage-Regelung.
Voraussetzungen
Angaben über das Fahrzeug:
- Standort des Fahrzeugs
- Fahrzeughersteller
- Farbe und Typ des Fahrzeugs
- Kennzeichen oder entsprechende Angaben, wenn kein Kennzeichen vorhanden ist (evtl. Umweltplakette)
- Dauer der Abstellung
Angaben über meldende Person:
- Name
- Adresse
- telefonische Erreichbarkeit
Anonymen Hinweisen wird nicht nachgegangen.
- Kosten
Die Meldung eines Fahrzeugs ohne Zulassung ist gebührenfrei.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.
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