Standesamt von A - Z Adoption Annahme einer Person als Kind. Es ist grundsätzlich zwischen der Annahme Minderjähriger und der Annahme Volljähriger zu unterscheiden. Informationen zu einer Adoption kann Ihnen die Adoptionsvermittlung geben. Rechtsvorschriften § 1741 ff BGB § 1767 ff BGB Zurück zur Ergebnisliste