Standesamt von A - Z
Ehename
Ein Ehepaar kann seine bisherigen Nachnamen beibehalten oder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
Das kann entweder der Geburtsname oder der tatsächlich geführte Name einer der Eheleute sein.
Der Ehegatte, dessen Nachname nicht Ehename geworden ist, kann eventuell einen Doppelnamen führen.
Ausführliche Auskünfte dazu gibt Ihnen das Gesetz und natürlich das Standesamt.
Rechtsvorschriften
§ 1355 BGB
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