Standesamt von A - Z
Geburtsregister
Im Geburtsregister werden beurkundet:
- die Vornamen und der Familienname des Kindes
- Ort, Tag, Stunde und Minute der Geburt
- das Geschlecht des Kindes
- die Vornamen und die Familiennamen der Mutter und des Vaters
- auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist
- das Geschlecht der Eltern
- die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern
- Ort, Tag und Geburtsregister-Nummer der Eltern
- Ort, Tag und Eheregister-Nummer der Eltern
- das Recht der Namensführung des Kindes
- ggfls. der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes
Das Geburtsregister verbleibt für 110 Jahre beim Geburtsstandesamt und ist Grundlage für die Ausstellung von Geburtsurkunden.
Nach den 110 Jahren wird das Geburtsregister an das Stadtarchiv übergeben.
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