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Standesamt von A - Z

Internationales Privatrecht (IPR)

Das internationale Privatrecht regelt das anzuwendende Recht bei Sachverhalten (z. B. bei Eheschließungen und Geburten) mit einer Verbindung zu einem ausländischen Staat.
Das internationale Privatrecht ist im Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches (EBGBG) geregelt.



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