Standesamt von A - Z
Legalisation von Urkunden
Die Legalisation ist damit die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten der deutschen Botschaft im ausstellenden Staat.
In einigen Ländern tritt aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen eine Apostille an die Stelle der Legalisation.
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