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Standesamt von A - Z

Legalisation von Urkunden

Urkunden werden von den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt wurde.

Die Legalisation ist damit die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten der deutschen Botschaft im ausstellenden Staat.

In einigen Ländern tritt aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen eine Apostille an die Stelle der Legalisation.



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