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Standesamt von A - Z

Mutterschaftsanerkennung

Die Mutterschaftsanerkennung ist eine förmliche Anerkennung einer Frau, die Mutter eines Kindes zu sein.

Mutter eines Kindes ist nach deutschem Recht die Frau, die es geboren hat.

In manchen Ländern (z. B. Belgien, Frankreich oder Italien) ist eine Mutterschaftsanerkennung nötig, damit rechtliche Beziehungen zwischen Mutter und Kind entstehen.

Rechtsvorschriften

§ 1591 BGB
§ 27 Abs. 2 PStG



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