Standesamt von A - Z
Mutterschaftsanerkennung
Mutter eines Kindes ist nach deutschem Recht die Frau, die es geboren hat.
In manchen Ländern (z. B. Belgien, Frankreich oder Italien) ist eine Mutterschaftsanerkennung nötig, damit rechtliche Beziehungen zwischen Mutter und Kind entstehen.
Rechtsvorschriften
§ 1591 BGB
§ 27 Abs. 2 PStG
Zurück zur Ergebnisliste