Standesamt von A - Z
Staatsangehörigkeitsrecht
Ein Kind ausländischer Eltern kann unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Bei der Beurkundung eines neugeborenen Kindes wird bei der zuständigen Ausländerbehörde angefragt, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Die Eltern werden dann vom Geburtsstandesamt schriftlich informiert, dass die Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit ihres Kindes vorliegen.
Rechtsvorschriften
§ 4 StAG
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