Standesamt von A - Z
Sterberegister
Im Sterberegister werden beurkundet:
- die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen
- Ort und Tag seiner Geburt
- das Geschlecht
- auf Wunsch des Anzeigenden die rechtliche Zugehörigkeit des Verstorbenen zu einer Religionsgemeinschaft, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist
- der letzte Wohnsitz
- Familienstand des Verstorbenen
- Angaben des Ehegatten, wenn der Verstorbene verheiratet oder verwitwet war
- Ort , Tag, Stunde und Minute des Todes
Das Sterberegister verbleibt 30 Jahre beim Standesamt des Sterbeortes und ist Grundlage für die Ausstellung von Sterbeurkunden.
Nach 30 Jahren wird das Sterberegister an das städtische Archiv übergeben.
Rechtsvorschriften
§ 31 PStG
§ 5 Abs. 5 PStG
§ 7 Abs. 3 PStG
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