Standesamt von A - Z
Vaterschaftsanerkennung
Werdende Eltern können die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt Rheine abgeben.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen zur Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt Rheine:
Rechtsvorschriften
§§ 1592 - 1600d BGB
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