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Standesamt von A - Z

Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine freiwillige Willenserklärung.
Die Kindesmutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, sonst wird diese nicht wirksam.

Werdende Eltern können die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt Rheine abgeben.

Unter folgendem Link finden Sie Informationen zur Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt Rheine:

Vaterschaftsanerkennung Jugendamt Rheine

Rechtsvorschriften

§§ 1592 - 1600d BGB



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