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Standesamt von A - Z

Vollmacht

Sie wird zur Anmeldung der Eheschließung benötigt, wenn ein Verlobter / Verlobte die Anmeldung der Eheschließung nur alleine vornehmen kann.

Die Vollmacht finden Sie unter "Online-Dienste / Formulare" unter folgendem Link:

Anmeldung Eheschließung

Rechtsvorschriften

§ 28 Abs. 1 PStV



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