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Standesamt von A - Z

Sternenkind

Als Sternenkinder werden Kinder bezeichnet, die mit einem Gewicht von weniger als 500g vor, während oder nach der Geburt versterben.

Für Kinder die vor oder während der Geburt versterben kann auf Antrag beim Standesamt eine Bescheinigung ausgestellt werden.
(siehe auch Fehlgeburt)

Kinder, die nach der Geburt versterben, werden im Geburtenregister beurkundet. Hierüber kann eine Geburtsurkunde erstellt werden.

Rechtsvorschriften

§ 31 Abs. 2 PStV



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