Standesamt von A - Z
Sternenkind
Für Kinder die vor oder während der Geburt versterben kann auf Antrag beim Standesamt eine Bescheinigung ausgestellt werden.
(siehe auch Fehlgeburt)
Kinder, die nach der Geburt versterben, werden im Geburtenregister beurkundet. Hierüber kann eine Geburtsurkunde erstellt werden.
Rechtsvorschriften
§ 31 Abs. 2 PStV
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