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Standesamt von A - Z

Vaterschaftsfeststellung

Beschluss eines Gerichtes über die Feststellung der Vaterschaft.

Ein deutsches Amtsgericht kann durch Beschluss die Vaterschaft zu einem Kind feststellen.
Das Standesamt trägt aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses den Vater in das Geburtsregister des Kindes ein.

Rechtsvorschriften

§ 1600d BGB



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