Standesamt von A - Z
Vaterschaftsfeststellung
Ein deutsches Amtsgericht kann durch Beschluss die Vaterschaft zu einem Kind feststellen.
Das Standesamt trägt aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses den Vater in das Geburtsregister des Kindes ein.
Rechtsvorschriften
§ 1600d BGB
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