Standesamt von A - Z

Geburtsanzeige

Wird zur Beurkundung der Geburt eines Kindes benötigt.

Jede Geburt eines Kindes in Deutschland ist dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.

Die Geburt des Kindes ist innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt beim Standesamt Rheine anzumelden.

Wurde das Kind im Mathias-Spital Rheine geboren, erstellt das Krankenhaus eine Geburtsanzeige, die zusammen mit weiteren Unterlagen dem Standesamt Rheine vorzulegen sind.

Weitere Informationen zur Geburtsanmeldung finden Sie unter folgendem Link:



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