Standesamt von A - Z
Geburtsanzeige
Jede Geburt eines Kindes in Deutschland ist dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Die Geburt des Kindes ist innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt beim Standesamt Rheine anzumelden.
Wurde das Kind im Mathias-Spital Rheine geboren, erstellt das Krankenhaus eine Geburtsanzeige, die zusammen mit weiteren Unterlagen dem Standesamt Rheine vorzulegen sind.
Weitere Informationen zur Geburtsanmeldung finden Sie unter folgendem Link:
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