Standesamt von A - Z
Kinderehe
Am 22.07.2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft getreten.
Seitdem kann man erst heiraten, wenn man 18 Jahre alt ist.
Vorher galt eine andere gesetzliche Regelung, die besagte, dass man unter bestimmten Voraussetzungen und Zustimmungen bereits mit 16 oder 17 Jahren heiraten durfte.
Für bereits im In- und Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen gibt es gesetzliche Regelungen, aufgrund derer die geschlossene Ehe eventuell unwirksam oder aufhebbar ist.
Rechtsvorschriften
Art. 13 EGBGB
§ 1303 BGB
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