Richtlinie E-Mobilität
Die Stadt Rheine hat beschlossen, den Ausbau der Elektro-Ladeinfrastruktur für Pkw im öffentlichen Raum stadtverträglich und bedarfsgerecht zu steuern. Als geeignetes Verteilungsverfahren wird die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen herangezogen.
Das Verfahren gemäß § 6b der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Rheine vom 17. September 2015, in Verbindung mit § 18 Abs. 1 StrWG NRW, gewährt interessierten Ladeinfrastrukturbetreibern einen wettbewerblichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den geeigneten öffentlichen Flächen.
Richtlinie E-Mobilität, 1212 KB
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 330
Fax: 05971 939 8 330
E-Mail: michael.wolters@rheine.de
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr