Wohnungsbauförderung
Zudem soll zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs der Mietwohnungsbau gefördert werden.
Bereits im Jahr 1997 wurde daher ein Wohnungsbauprogramm erarbeitet. Dieses sieht vor, dass Eigentümer von planbegünstigten Grundstücken, die als Wohnbauland entwickelt wurden, 2,5 Prozent des Erlöses für das verkaufte Grundstück in einen eigenen Fördertopf einzahlen mussten. Dieser sogenannte Sozialbeitrag dient nun zur Finanzierung der städtischen Wohnungsbauförderung.
Begünstigte dieser Förderung sind
Eigennutzer, deren Haushalte die Einkommensgrenze des § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) einhalten bzw. bis max. 40 % überschreiten.Investoren, die Wohnungen errichten, die vom Land NRW öffentlich gefördert werden und einer Belegungs- und Mietbindung unterliegen.
Um einen solchen einmaligen Baukostenzuschuss erhalten zu können, muss das Förderobjekt in einem Gebiet liegen, in dem der Sozialbeitrag erhoben wurde. In der Regel kann der vorherige Grundstückseigentümer darüber Auskunft geben, ob ein Sozialbeitrag abgeführt wurde oder nicht. Der Förderbetrag wird erhöht, wenn der Antragsteller Maßnahmen durchführt, die geeignet sind, die Entstehung von Betriebskosten zu verhindern oder deren Höhe zu mindern. Die Stadt Rheine gewährt nach einem Maßnahmenkatalog (z.B. Solaranlage, Photovoltaikanlage, Heizung auf der Basis erneuerbarer Energien, Regenwassernutzung) dann ebenfalls einen Zuschuss.
Wer also einen solchen Baukostenzuschuss erhalten möchte, muss diesen schriftlich bei der Stadt Rheine, Wohnmanagement beantragen. Der Bau- oder Folgekostenzuschuss kann nur im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt werden. Auf die Bewilligung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.
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Richtlinie für die Vergabe von städtischen Bau- und Folgekostenzuschüssen für die Errichtung von öffentlich geförderten Mietwohnungen mit Miet-und Belegungsbindung, 62 KB
Richtlinie für die Vergabe von städtischen Bau- und Folgekostenzuschüssen für die Errichtung von eigengenutzten Familienheimen und Eigentumswohnungen, 54 KB
48431 Rheine
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Mi 14:30 – 16:00 Uhr
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