Kommunale Wärmeplanung
Im Zuge der Fortschreibung des „Masterplans 100 % Klimaschutz“ im Jahr 2023 und dem damit verbundenen „Aktivitätenprogramm Klimaschutz 2023“ wurde die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Rheine beschlossen.
Im November 2023 begann die Stadt Rheine (damals noch freiwillig) zusammen mit dem Büro Rödl & Partner und weiteren beteiligten Akteuren mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung. Mittlerweile gibt das Wärmeplanungsgesetz die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 (für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner/innen) verpflichtend vor.
Aufbauend auf eine Bestands- und Potenzialanalyse erfolgte die Entwicklung eines Zielszenarios sowie einer Wärmewendestrategie mit entsprechend definierten Maßnahmen.
Die kommunale Wärmeplanung dient als strategisches Instrument, um die Wärmeversorgung auf Gemeindeebene langfristig umzugestalten und zu dekarbonisieren. Dabei werden Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen auf regionaler Ebene analysiert, um zukünftig den Wärmebedarf der Gemeinde mit klimaneutralen Energien abdecken zu können. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Vielmehr sind sie Ausgangspunkt für weiterführende Überlegungen in der städtischen und energetischen Planung.
Im Zuge der entwickelten Wärmewendestrategie wurden 12 Maßnahmen in den 4 Handlungsfeldern „Energieeffizienz und -einsparung“, „Wärmenetz und Infrastruktur“, „Ausbau Erneuerbare Energien“ und „Prozess“ definiert, welche in den kommenden Monaten und Jahren durch verschiedene Beteiligte umgesetzt werden.
Die kommunale Wärmeplanung ist alle 5 Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben.
Abschlussbericht_KommunaleWärmeplanung_Rheine_2025
Infoveranstaltung 03. Juli 2025
Am 03. Juli 2025 wurden die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung in einer öffentlichen Infoveranstaltung in der Stadthalle vorgestellt:
Präsentation_Infoveranstaltung_KommunaleWärmeplanung_2025-07-03_Rödl+Partner
Besuchszeiten
nach Vereinbarung
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