Umweltschutz in der Bauleitplanung

Durch das Baugesetzbuch (BauGB) wird vorgegeben, dass bei der Bauleitplanung (Bebauungsplanung und Flächennutzungsplanung) die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen sind.

Das Thema wird aktuell von dem jeweiligen Sachbearbeiter der Stadtplanung der Stadt Rheine durchgeführt. Für Fragen zu aktuellen Bauleitverfahren sprechen Sie daher bitte die Stadtplanung an.

Die im Baugesetzbuch aufgelisteten Umweltbelange sind bei jeder Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes zu berücksichtigen. Bei den meisten Bauleitplänen werden die Umweltbelange bzw. die genannten Schutzgüter durch besondere rechtlich verankerte Prüfinstrumente einbezogen. Die im Folgenden erläuterten Prüfinstrumente werden als nichtselbständige oder auch selbständige Teile in den umfassenden Ablauf des Bauleitplanverfahrens eingebunden.

Zu den Schutzgegenständen zählen:
- Mensch und Gesundheit,- Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt,- Boden, Wasser, Luft/Klima,- Landschaft,- Kultur- und Sachgüter,- Wechselwirkungen,- Vermeidung von Emissionen- sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern,- Nutzung erneuerbarer Energien/sparsame/effiziente Nutzung von Energie,- Erhaltung bestmöglicher Luftqualität.

Die im Baugesetzbuch aufgelisteten Umweltbelange sind bei jeder Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes zu berücksichtigen. Bei den meisten Bauleitplänen werden die Umweltbelange bzw. die genannten Schutzgüter durch besondere rechtlich verankerte Prüfinstrumente einbezogen. Die im Folgenden erläuterten Prüfinstrumente werden als nichtselbständige oder auch selbständige Teile in den umfassenden Ablauf des Bauleitplanverfahrens eingebunden.

 

Adresse
Herr Klaus-Dieter Twesten
Klosterstraße 14
48432 Rheine
Telefon: 05971 939 340
Fax: 05971 939 8340
E-Mail: klaus-dieter.twesten@rheine.de
Zimmer: 403
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr



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