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Geflüchtete
Informationen zur Einreise
Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können nach EU-Recht für Kurzzeitaufenthalte mit einer Dauer von 90 Tagen visumfrei in die EU einreisen.
Daneben gilt seit dem 9. März die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat. Demnach sind ukrainische Staatsangehörige und in der Ukraine anerkannte Flüchtliche in Deutschland bis zum 23. Mai 2022 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Gleiches gilt für alle anderen Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben.
Die Verordnung finden Sie hier: Ukraine-Aufenthalts-Verordnung
Bitte melden Sie sich nach der Einreise beim Bürgerbüro der Stadt Rheine. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminbuchung finden Sie hier.
Begleitung und Beratung
Das Team Begleitung und Beratung von Zuwanderern berät Flüchtlinge, Angehörige und helfende Kräfte bei allen Fragen der Migration und Integration.
Kontaktdaten
Telefon: 05971 939-390
montags bis donnerstags 9 - 16 Uhr und freitags von 9 - 12 Uhr
E-Mail: Martina.Sendtko@rheine.de
Zimmer 205 - 213 in der 2. Etage des Neuen Rathauses
Neben der Beratung im Rathaus stehen weitere Außenstellen im Stadtgebiet zur Verfügung. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten und den Kontaktdaten der Außenstellen finden Sie hier.
Unterkunft
Aufgrund der großen Anzahl aufgenommener Flüchtlinge in Rheine wird die Unterbringung in städtischen Unterkünften zunächst ausgesetzt um eine vernünftige Versorgung der bereits untergebrachten Personen gewährleisten zu können. In Rheine ankommende Personen, die nicht privat untergebracht sind, werden zur Erstunterbringung und anderweitigen Aufnahme in einer NRW-Kommune an die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bochum verwiesen.
Eine Unterbringung von Tieren in städtischen Wohnungen ist nicht möglich.
Kontaktdaten:
· Telefon: 05971 939-314
montags bis donnerstags 8 - 17 Uhr und freitags 8 - 13 Uhr
· E-Mail: Information@rheine.de
Bitte geben Sie bei der Anfrage folgende Informationen an:
- Anzahl der Geflüchteten
- Alter aller Geflüchteten
- Wann kommen die Geflüchteten in Rheine an?
- Der derzeitige Wohnort
- Sind Haustiere vorhanden?
- Muss die Unterkunft barrierefrei sein?
An Wochenenden kümmert sich die Polizeiwache Rheine um die kurzfristige Unterbringung von Geflüchteten.
Kontaktdaten:
· Telefon: 05971 938-0
Für die Unterbringung von alleinreisenden Minderjährigen sind das Jugendamt der Stadt Rheine und die Kinderschutzstelle Hörstel zuständig.
Kontaktdaten:
- Jugendamt der Stadt Rheine
montags bis freitags bis 16 Uhr
05971 939-0 - Kinderschutzstelle Hörstel
montags bis freitags ab 16 Uhr und an den Wochenenden
05459 983-60
Beantragung von Sozialleistungen
Geflüchtete aus der Ukraine, die in Rheine wohnhaft sind, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt werden. Die Leistungen können in Zimmer 267/ 267a, 2. Etage des Neuen Rathauses beantragt werden. Auch eine telefonische Beantragung ist unter der Rufnummer 05971 939-398 möglich.
Kontaktdaten:
Telefon: 05971 939-398 und 05971 939-388
Zimmer 267 und 267a in der 2. Etage des Neuen Rathauses
Soweit Personen Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besitzen, besteht in den ersten 15 Monaten kein Anspruch auf Kindergeld. Eine Änderung tritt dann ein, wenn die Person Arbeit aufnimmt. Der Anspruch auf Kindergeld ergibt sich schon bei Aufnahme eines Minijobs.
Übergang zum 01.06.2022 in den Bereich des SGB II bzw. SGB XII
Nach dem Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder sollen ukrainische Kriegsflüchtlinge ab dem 1. Juni 2022 Leistungen nach dem SGB II (bzw. SGB XII) erhalten.
Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, weil die Flüchtlinge jeweils eigenverantwortlich Anträge für den Bezug von Leistungen beim Jobcenter ausfüllen müssen. Die Stadt Rheine möchte daher diesen „Rechtskreiswechsel“ für die ukrainischen Flüchtlinge so einfach wie möglich gestalten.
ANTRAGSUNTERLAGEN IN UKRAINISCHER SPRACHE
Alle ukrainischen Geflüchteten in Rheine, die bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben, erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben der Stadt Rheine mit den neuen Antragsunterlagen für das SGB II. Sowohl das Informationsschreiben als auch die Antragsunterlagen sind soweit möglich in ukrainische Sprache übersetzt.
Die Antragsunterlagen können hier heruntergeladen werden.
FESTE TERMINE
Die Abgabe der ausgefüllten Antragsunterlagen beim Jobcenter erfolgt zu festen Terminen, die ausschließlich für die ukrainischen Geflüchteten reserviert sind. Alle Betroffenen erhalten mit den schriftlichen Unterlagen einen konkreten Termin für die Einreichung der Unterlagen.
ERLÄUTERUNGEN FÜR EHRENAMTLICHE
Die Stadt Rheine wird beim nächsten Netzwerktreffen der ehrenamtlichen Akteure, die Unterstützung und Hilfestellung für die ukrainischen Geflüchteten leisten, den Rechtskreiswechsel vorstellen und offene Fragen beantworten. Das Netzwerktreffen findet auf Einladung der Stadt Rheine am Dienstag, 17. Mai 2022, um 17:30 Uhr in den Räumlichkeiten des Café Maidan, Osnabrücker Straße 86, statt.
Eröffnung eines Bankkontos
Ukrainische Geflüchtete können ein Girokonto bei der Stadtsparkasse Rheine eröffnen. Die Kontoeröffnung ist nur in der Hauptstelle im Kardinal-Galen-Ring 33 möglich.
Mitzubringen sind die Meldebestätigung und der ukrainische Pass. Bitte teilen Sie nach der Kontoeröffnung die Kontonummer der Stelle für Asylbewerberleistungen mit.
Die Eröffnung eines Kontos ist notwendig, um Asylbewerberleistungen erhalten zu können.
Kontaktdaten:
Telefon 05971 939-398 und 05971 939-388
Zimmer 267 und 267a in der 2. Etage des Neuen Rathauses
Zugang zu medizinischer Versorgung
Im Bedarfsfall kann die medizinische Versorgung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes übernommen werden. Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Behandlung mit dem Sozialamt der Stadt Rheine in Verbindung.
In Notfällen ist eine medizinische Versorgung auch ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt sichergestellt.
Kontaktdaten
Telefon 05971 939-398 und 05971 939-388
Zimmer 267 und 267a in der 2. Etage des Neuen Rathauses
Informationen zum Corona-Virus
Um Geflüchtete aus der Ukraine über den Schutz vor einer Corona-Infektion und die Corona-Schutzimpfung zu informieren, stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Informationsmaterial auf Ukrainisch bereit.
In Grafiken und Merkblättern werden verschiedene Informationen rund um die Corona-Pandemie erklärt. Unter anderem werden Fragen zu Testmöglichkeiten, Hygiene-Tipps und der COVID-19-Schutzimpfung beantwortet.
Das Medienpaket steht hier zum Download bereit.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesregierung.
Weitere Merkblätter sind unter dem folgenden Link abrufbar.
Informationen für Schwangere und Mütter
Die Nationale Zentrum Frühe Hilfen hat eine Übersicht an Beratungsangeboten und wichtigen Informationen für Schwangere und Familien auf Ukrainisch zusammengestellt.
Die Übersicht ist auf Ukrainisch, Deutsch und Englisch in der Rubrik "Alltag mit Kind" auf www.elternsein.info zu finden und wird fortlaufend aktualisiert.
Schwangere können über das Hebammennetzwerk Kontakt zu einer Hebamme aufbauen. Weitere Informationen gibt es unter: www.hebammenzentrale-muensterland.de.
Schule und Kita
Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche sind in Deutschland schulpflichtig. Die Schulanmeldung erfolgt:
- links der Ems: Zimmer 213 2. Etage des Neuen Rathauses
Telefon: 05971 939-141 - rechts der Ems: Humboldtstraße 123 (Eschendorf)
Telefon: 05971 66214
Sowohl die Kita als auch die Schule darf nur von Kindern besucht werden, die gegen Masern geimpft sind. Die Impfung kann beim zuständigen Kinderarzt verabreicht werden.
Momentan sind keine Kita-Plätze verfügbar!
Einreise mit Tieren
Mitgebrachte Tiere sollen bei einem Tierarzt vorgestellt werden. Die Kosten dafür werden vom Kreis Steinfurt übernommen.
Eine Unterbringung von Tieren in städtischen Wohnungen ist nicht möglich.
Versicherungsschutz von Hunden in verschiedenen Situationen:
- Hund verbleibt bei der/dem Geflüchteten in einer privaten Unterkunft:
Entweder ist der Versicherungsschutz durch die Privathaftpflichtversicherung des Gastgebers bzw. der Gastgeberin abgedeckt. Dies muss bei dem Gastgeber bzw. der Gastgeberin erfragt werden.
Eine andere Möglichkeit ist, dass der Hund über eine eigene Versicherung der/des Geflüchteten zu schützen. Einige Haftpflichtversicherer haben entsprechende Initiativen gestartet, die eine kostenfreie Hundehaftpflichtversicherung ermöglichen.
Sollte es sich bei dem Hund um einen gefährlichen Hund (sog. Listenhund) handeln, muss beim Versicherer erfragt werden, ob diese im Versicherungsschutz inkludiert sind.
Die Gastgeber werden in jedem Fall gebeten, sich an ihren Haftpflichtversicherer zu wenden, um den konkreten Einzelfall zu prüfen. - Hund bleibt bei der/ dem Geflüchteten in einer kommunalen Unterkunft:
Ist die/ der Geflüchtete mit ihrem/ seinem Hund in einer kommunalen Unterkunft untergebracht, so gilt das Vorstehende entsprechend.
Auch hier ist unbedingt eine einzelfallbezogene Klärung des Versicherungsschutzer vorzunehmen und zu prüfen, ob der Versicherungsschutz der Kommune hier den Versicherungsschutz fpr die mitgeführten Hunde umfasst oder wie der bestehende Versicherungsschutz ggfs. zu ergänzen ist. - Hund wird vorrübergehend von einer/ einem Dritten betreut:
Der Hund kann in eine bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Besteht keine derartige Versicherung, ist zu prüfen, ob der Versicherer der/ des Dritten den (vorübergehend übernommenen) ukrainischen Hund in den Versicherungsschutz einschließt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die/ der Dritte als Hüter des Hundes in die Privathaftpflichtversicherung der Gastgeberin bzw. des Gastgebers oder der/ Geflüchteten aufgenommen wird.
Auch an dieser Stelle wird eine Einzelfallprüfung beim Versicherer empfohlen. - Hund wird vorübergehend in einem Tierheim untergebracht:
Wird der mitgeführte Hund einer/ eines Geflüchteten vorübergehend in einem Tierheim untergebracht, so wird der Haftpflichtversicherungsschutz für das Tier in der Regel automatisch von der Betriebshaftpflichtversicherung des Tierheimes erfasst. Dies hängt allerdings stets von der konkreten Gestaltung des Versicherungsvertrages ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Bereitstelltung kostenloser Mikrochips
Der Verein TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V. hat sich dazu bereit erklärt, für die privat mitgebrach- ten Heimtiere von aus der Ukraine Geflüchteten ein kostenloses Kontin- gent an Mikrochips zur Verfügung zu stellen. So können mitgebrachte Heimtiere zeitnah gechippt und auch registriert werden.
Deutschkurse
Es werden von verschiedenen Trägern Deutschkurse angeboten:
Sprachkurse: Sprachoffensive
Rathaus
Telefon: 05971 939-141
Sprachcafe mit Kinderbetreuung
Kirchengemeinde St. Antonius
Basilikaforum (Osnabrücker Straße 24)
Donnerstags: 16 - 18 Uhr
Sprachcafe International
Centro S. Antonio (Ludwigstraße 9)
Telefon: 05971 809018
Dienstags: 14 - 16:30 Uhr
Sprachcafe der landeskirchlichen Gemeinschaft
Laugestraße 18
Montags: 16 - 18 Uhr
Ob noch Plätze frei sind oder ob ein Entgelt erhoben wird, erfragen Sie unter den angegebenen Telefonnummern.
Arbeiten in Deutschland
Eine Arbeitserlaubnis erhalten Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Rheine.
Kontaktdaten:
Telefon: 05971 939-348
weitere Informationen zur Terminbuchung finden Sie hier.
Bei der Arbeitsvermittlung unterstützt Sie die Agentur für Arbeit Rheine
Kontaktdaten:
Telefon: 05971 930-218 und -131
weitere Informationen erhalten Sie unter: www.arbeitsagentur.de/ukraine