Dienstleistungen von A - Z

Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Die Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung innerhalb der Stadt Rheine, ist im Bürgerbüro der Stadt Rheine vorzunehmen.

Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich beziehungsweise durch eine bevollmächtigte Person oder schriftlich vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Ummeldung ist seit dem 1.11.2015 neben dem gültigen Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass/ Kinderreisepass) auch eine Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Vermieters) vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.

 - Kosten

keine

Rechtsvorschriften

Bundesmeldegesetz (BMG)

Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

In der Woche vom 02. bis zum 06. Oktober ist die Außenstelle geschlossen. Bitte nutzen Sie in dieser Zeit das Bürgerbüro im alten Rathaus. Ab dem 09. Oktober  ist die Außenstelle dann wieder zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten besetzt:

__________________________________

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr


Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro, Wohnungsgeberbescheinigung, Vermieterbescheinigung


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