Dienstleistungen von A - Z
Umwandlung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung
Die Umwandlung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung ist umgehend persönlich beziehungsweise durch eine bevollmächtigte Person oder schriftlich vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
Zur Ummeldung ist ein gültiger Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass/Kinderreisepass) erforderlich. Sofern eine neue Wohnung bezogen wird, ist zudem eine Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers) vorzulegen.
- Kosten
keine
Rechtsvorschriften
Bundesmeldegesetz (BMG)
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
In der Woche vom 02. bis zum 06. Oktober ist die Außenstelle geschlossen. Bitte nutzen Sie in dieser Zeit das Bürgerbüro im alten Rathaus. Ab dem 09. Oktober ist die Außenstelle dann wieder zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten besetzt:
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Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr
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