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Wochenmärkte
Der Rheiner Wochenmarkt ist ein sogenannter Grüner Markt, auf dem lediglich Waren im Sinne § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetztes, sowie Produkte des Obst und Gartenbaus, der Land und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie roher Naturerzeugnisse mit Ausnahme alkoholischer Getränke und größeren Viehs angeboten werden dürfen.
Erforderliche Unterlagen
Weitergehende Regelungen über die Krammärkte und Wochenmärkte finden sich in der Marktsatzung der Stadt Rheine.
- Kosten
Für jede Zulassung werden Gebühren gemäß der Gebührensatzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Platzgebühren auf der Kirmes und sonstigen Veranstaltungen vom 18. April 2017 erhoben.
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Mo 08:30 – 12:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Markt- und Volksfestsatzung, 87 KB
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