Dienstleistungen von A - Z
Verwandtenadoption
Wir beraten und informieren Sie in dem Prozess. Eine Klärung fachlicher und inhaltlicher Grundlagen kann bereits im Vorfeld eines Verfahrens beim Familiengericht erfolgen.
Neben formalen und rechtlichen Aspekten ist wesentlich, dass Sie in stabilen familiären Strukturen und Beziehungen leben. Eine Eltern-Kind-Beziehung zwischen dem Kind und den/dem Annehmenden muss entstanden sein.
Die Bedeutung einer Adoption für das Kind bedarf auch unter Berücksichtigung seiner Beziehungen zu den leiblichen Eltern einer ausreichenden Berücksichtigung. Die Klärungen der Herkunft, Identität und Zugehörigkeit des Kindes ist im Vorfeld einer Adoption erforderlich. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass tatsächlich bestehende familiäre Rollen verändert werden. Beispielsweise wird die Großmutter mit der Adoption auch die Mutter des Kindes.
Voraussetzungen
- Die Adoption muss dem Kindeswohl dienlich sein.
- Die annehmende/n Person/en muss/müssen erklären, dass er/sie das Kind adoptieren möchte/n.
- Die leiblichen Eltern müssen in die Adoption ihres Kindes einwilligen.
- Ab dem 14. Lebensjahr ist auch die Einwilligung des zu adoptierenden Kindes erforderlich.
- Alle Einwilligungserklärungen werden von einem Notar aufgesetzt, beurkundet und an das Familiengericht übersandt.
- Das für den Wohnort des Kindes zuständige Familiengericht entscheidet über eine mögliche Adoption.
- Vor einer Entscheidung hört das Gericht die Beteiligten an.
- Eine Grundlage für das Familiengericht ist die fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes.
Termine nach Vereinbarung
Termine nach Vereinbarung
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