Lebenssituationen
Beratung in Unterhaltsangelegenheiten
Alleinstehende Mütter und Väter, die für ein Kind zu sorgen haben, sowie junge Volljährige bis zum 21. Geburtstag, haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung um Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil, beziehungsweise gegenüber ihren Eltern geltend zu machen.
Auch Mütter und Väter, die nicht miteinander verheiratet sind, können sich bei der Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche (Betreuungsunterhalt) beraten lassen.
Voraussetzungen
Beratung und Unterstützung erhält der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht, bei gemeinsamer Sorge, der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Die Beratung junger Volljähriger endet mit dem 21. Geburtstag.
Weitere Informationen
► Broschüre "Die Beistandschaft" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Mo 8:30 - 12:00 Uhr
Die 8:30 - 12:00 Uhr
Do 8:30 - 12:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)
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