Lebenssituationen

Geburtsurkunde / Geburtsregister / mehrsprachige Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde enthält die Angaben: Vor- und Familienname des Kindes und der Eltern, Geburtsdatum, Geburtszeit, Geburtsort und Geschlecht des Kindes.

Urkunden können grundsätzlich nur von Personen beantragt werden, die in gerader Linie miteinander verwandt sind. Dritte erhalten Urkunden unter Vorlage einer Vollmacht oder wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird.

Die Zuständigkeit ist dabei nicht von Ihrem aktuellen Wohnsitz abhängig, sondern vom Ereignisort - wo war die Geburt, die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall.

Für die Bestellung einer Urkunde nutzen Sie bitte unsere Online-Dienste / Formulare!

Eine persönliche Abholung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie:

Sie erhalten nach der Beantragung aus technischen Gründen leider keine Eingangsbestätigung.
Wir bitten Sie, von telefonischen Nachfragen abzusehen.

Soweit Sie Fragen zur Urkundenbestellung haben, kontaktieren Sie uns gerne per Email unter standesamt@rheine.de.
Die Emails werden täglich bearbeitet.


ACHTUNG!
Bevor Urkunden für neugeborene Kinder bestellt werden können, muss die Geburt zuerst beim Standesamt Rheine angemeldet werden!

Hier geht es zur ► Geburtsanmeldung

 

 - Kosten

Die Gebühr beträgt für die erste Urkunde 12 Euro, für jede weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde gleicher Art 6 Euro. Wenn die Urkunde für Rentenzwecke bestimmt ist, ist sie gebührenfrei.

Zu beachten

Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Rheine.
Urkunden-Bestellungen über private Anbieter werden nicht bearbeitet!

Adresse
Team Standesamt
Frau S. Wiebe
Altes Rathaus
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 607
Fax: 05971 939 8607
Zimmer: 35
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

Öffnungszeiten für Bestatter:

Montag – Freitag    
08:30 – 10:00 Uhr


Frau N. Opperman
Altes Rathaus
Klosterstraße 14
Telefon: 05971 939 585
Fax: 05971 939 8 585
Zimmer: 34
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

Öffnungszeiten für Bestatter:

Montag – Freitag    
08:30 – 10:00 Uhr


Frau R. Janiszewski
Altes Rathaus
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 320
Fax: 05971 939 8 320
Zimmer: 34
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

Öffnungszeiten für Bestatter:

Montag – Freitag    
08:30 – 10:00 Uhr


Frau V. Nöring
Altes Rathaus
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 606
Fax: 05971 939 8606
Zimmer: 22
Besuchszeiten

Besuchszeiten:

Termine nur nach Vereinbarung!

 

Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.

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Merkblätter & Richtlinien

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Stichwörter
Geburtsbeurkundung,Urkundenbestellung,Geburtsurkunde,Abstammungsurkunde,beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister,beglaubigte Abschrift,beglaubigter Registerauszug


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