Lebenssituationen
Abmeldung einer Wohnung
Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor Auszug entgegen genommen werden. Weiterhin ist eine Abmeldung erforderlich, wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Die Abmeldung der Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, möglich.
In diesen Fällen ist die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder schriftlich vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Abmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- gültiger Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass)
- Kosten
keine
Rechtsvorschriften
Bundesmeldegesetz (BMG)
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
In der Woche vom 02. bis zum 06. Oktober ist die Außenstelle geschlossen. Bitte nutzen Sie in dieser Zeit das Bürgerbüro im alten Rathaus. Ab dem 09. Oktober ist die Außenstelle dann wieder zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten besetzt:
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Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr
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