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Abmeldung einer Wohnung

Sie sind umgezogen und müssen Ihre Wohnung abmelden? Die Abmeldung einer Wohnung im Bürgerbüro der Stadt Rheine vorzunehmen. Sie ist jedoch nur noch in wenigen Fällen erforderlich, denn die Abmeldepflicht bei einem Umzug im Inland ist seit dem 01.06.2004 entfallen.

Eine Abmeldung ist erforderlich, sofern ein Wegzug ins Ausland erfolgt. Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor Auszug entgegen genommen werden.

Weiterhin ist eine Abmeldung erforderlich, wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Die Abmeldung der Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, möglich.

In diesen Fällen ist die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder schriftlich vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Abmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • gültiger Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass)

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)


Adresse
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 1
05971 939 641
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00 Uhr

Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Fr  08:30 - 12:00 Uhr

* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung

Nielandstraße 7
48432 Rheine
05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr

Hinweis:

Die Außenstelle ist vom 11.09. bis einschließlich 28.09. geschlossen.

Online-Dienste / Formulare
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro, Abmeldung, Abmeldung Nebenwohnsitz
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