Verwaltung
Reisepass
Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung stellen wir vereinzelte Inhalte unserer Internetseite in Gebärdensprache bereit. Hier sehen Sie ein Video zur Beantragung eines Reisepasses.
Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, benötigen evtl. einen Pass.
In vielen Ländern reicht auch für Erwachsene der gültige Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis.
Seit dem 01.11.2005 werden die neuen ePässe mit biometrischen Merkmalen ausgestellt. ePass steht für elektronischer Pass. Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika, die biometrischen Merkmale im ePass sind zunächst Ihr Gesicht (daher ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich), ab November 2007 zusätzlich noch Fingerabdrücke. Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums.
Die bereits ausgestellten maschinenlesbaren Pässe (bordeaux-farbige Pässe) behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit.
Bei der Beantragung des Reisepasses ist das persönliche Erscheinen unbedingt erforderlich.
Der Reisepass kann ab dem 18. Lebensjahr beantragt werden. Vor dem 18. Lebensjahr ist für die Beantragung die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Eine entsprechende Vollmacht können Sie auf dieser Seite herunterladen und ausdrucken.
Da der Pass von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt wird, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 8 Wochen. In besonders dringenden Fällen kann kurzfristig ein Express-Reisepass beantragt werden. Dieser wird innerhalb von 4 Werktagen von der Bundesdruckerei dem Bürgerbüro übersandt.
Der Reisepass ist bis zum 24. Lebensjahr für jeweils sechs Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zehn Jahre.
Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Für weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
- alter Reisepass/Personalausweis/Kinderausweis - 1 biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zu den Lichtbildern)
- Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch sowie evtl. Bescheinigungen zur aktuellen Namensführung
- Kosten
37,50 Euro (bis zum 24. Lebensjahr)
70,00 Euro (ab dem 24. Lebensjahr)
Express-Reisepass:
69,50 Euro (bis zum 24. Lebensjahr)
102,00 Euro (ab dem 24. Lebensjahr)
Rechtsvorschriften
Passgesetz
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