Rathäuser Rheine

Verwaltung

Reisepass

Ihr alter Reisepass ist abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Der Reisepass ist im Bürgerbüro der Stadt Rheine zu beantragen.

Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, benötigen evtl. einen Pass.

In vielen Ländern reicht auch für Erwachsene der gültige Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis.

Seit dem 01.11.2005 werden die neuen ePässe mit biometrischen Merkmalen ausgestellt. ePass steht für elektronischer Pass. Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika, die biometrischen Merkmale im ePass sind zunächst Ihr Gesicht (daher ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich), ab November 2007 zusätzlich noch Fingerabdrücke. Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums.

Die bereits ausgestellten maschinenlesbaren Pässe (bordeaux-farbige Pässe) behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit.

Bei der Beantragung des Reisepasses ist das persönliche Erscheinen unbedingt erforderlich.

Der Reisepass kann ab dem 18. Lebensjahr beantragt werden. Vor dem 18. Lebensjahr ist für die Beantragung die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Eine entsprechende Vollmacht können Sie auf dieser Seite herunterladen und ausdrucken.

Da der Pass von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt wird, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 8 Wochen. In besonders dringenden Fällen kann kurzfristig ein Express-Reisepass beantragt werden. Dieser wird innerhalb von 4 Werktagen von der Bundesdruckerei dem Bürgerbüro übersandt.

Der Reisepass ist bis zum 24. Lebensjahr für jeweils sechs Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zehn Jahre.

Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Für weitere Informationen

Internetseite des Bundesinnenministeriums

Internetseite des Auswärtigen Amtes

Erforderliche Unterlagen

  • alter Reisepass/Personalausweis/Kinderausweis - 1 biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zu den Lichtbildern)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch sowie evtl. Bescheinigungen zur aktuellen Namensführung

 - Kosten

37,50 Euro (bis zum 24. Lebensjahr)
70,00 Euro (ab dem 24. Lebensjahr)

Express-Reisepass:
69,50 Euro (bis zum 24. Lebensjahr)
102,00 Euro (ab dem 24. Lebensjahr)

Rechtsvorschriften

Passgesetz

Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr

Wichtig

Vom 23.09.2024 bis zum 25.09.2024 bleibt die Außenstelle geschlossen. Ab dem 30.09.2024. ist sie wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.


Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro


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