Verwaltung
Personalausweis (vorläufig)
Beantragung eines vorläufigen Personalausweises
Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises ist persönlich vorzunehmen. Gleichzeitig ist der reguläre Personalausweis zu beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird direkt ausgestellt und ist für die Dauer von drei Monaten gültig. Der vorläufige Personalausweis kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden. Vor dem 16. Lebensjahr ist die Beantragung nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des vorläufigen Personalausweises sind folgende Unterlagen notwendig:
- alter Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass- 1 biometrisches Lichtbild
- Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch sowie evtl. Bescheinigungen zur aktuellen Namensführung
- Kosten
10 Euro
Rechtsvorschriften
Personalausweisgesetz
Verwandte Themen
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
In der Woche vom 02. bis zum 06. Oktober ist die Außenstelle geschlossen. Bitte nutzen Sie in dieser Zeit das Bürgerbüro im alten Rathaus. Ab dem 09. Oktober ist die Außenstelle dann wieder zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten besetzt:
__________________________________
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr
Zurück zur Ergebnisliste