Verwaltung
Abmeldung einer Wohnung
Eine Abmeldung ist erforderlich, sofern ein Wegzug ins Ausland erfolgt. Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor Auszug entgegen genommen werden.
Weiterhin ist eine Abmeldung erforderlich, wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Die Abmeldung der Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, möglich.
In diesen Fällen ist die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder schriftlich vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Abmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- gültiger Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass)
- Kosten
keine
Rechtsvorschriften
Bundesmeldegesetz (BMG)
Mo 08:30 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung
Zudem können Sie telefonisch unter 939-348 einen individuellen Termin vereinbaren.
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr
Wichtig
Aufgrund einer Fortbildung sind die Büros der Stadtverwaltung in der Außenstelle Mesum am Mittwoch, 12. März 2025 nachmittags geschlossen.
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