Rathäuser Rheine

Verwaltung

Abmeldung einer Wohnung

Sie sind umgezogen und müssen Ihre Wohnung abmelden? Die Abmeldung einer Wohnung im Bürgerbüro der Stadt Rheine vorzunehmen. Sie ist jedoch nur noch in wenigen Fällen erforderlich, denn die Abmeldepflicht bei einem Umzug im Inland ist seit dem 01.06.2004 entfallen.

Eine Abmeldung ist erforderlich, sofern ein Wegzug ins Ausland erfolgt. Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor Auszug entgegen genommen werden.

Weiterhin ist eine Abmeldung erforderlich, wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Die Abmeldung der Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, möglich.

In diesen Fällen ist die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder schriftlich vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Abmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • gültiger Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass)

 - Kosten

keine

Rechtsvorschriften

Bundesmeldegesetz (BMG)

Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr

Mi 08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr

Fr 08:30 – 12:00 Uhr

* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung

Zudem können Sie telefonisch unter 939-348 einen individuellen Termin vereinbaren.


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr

Wichtig

Aufgrund einer Fortbildung sind die Büros der Stadtverwaltung in der Außenstelle Mesum am Mittwoch, 12. März 2025 nachmittags geschlossen.


Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro, Abmeldung, Abmeldung Nebenwohnsitz


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