Weitere Steuerungsinstrumente zur Beachtung

Neben den klassischen Instrumenten zur Stadtgestaltung aus der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) gibt es in Rheine wie auch in vielen anderen Städten auch themenspezifische Konzepte und Vorgaben als Steuerungsinstrumente der Stadtentwicklung.

Sie werden für die Klärung der Zulässigkeit von Vorhaben bei thematischer Betroffenheit für die Beurteilung hinzugezogen.

Die regelmäßig hinzuzuziehenden Konzepte und Maßgaben bei Vorhaben und Planungen werden nachfolgend aufgelistet (ohne Gewähr der Vollständigkeit) und sind über Verlinkungen oder Downloadmöglichkeiten abrufbar:

  


Die Stadt Rheine verfügt über ein gesamtstädtisches ,2013 vom Rat der Stadt Rheine beschlossenes Einzelhandelsentwicklungskonzept „Masterplan Einzelhandel für die Stadt Rheine“ . Es dient seitdem zum einen als fundierte Bewertungsgrundlage für sachgerechte Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit einzelhandelsspezifischen Stadtentwicklungsfragestellungen, zum anderen als bedeutende Argumentations- und Begründungshilfe im Rahmen der bauleitplanerischen Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzungen zur Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in der Stadt Rheine.

Rheine_Masterplan-Einzelhandel_2012, 6527 KB

  

Das Nahversorgungskonzept der Stadt Rheine ist eine vertiefende Analyse und Bewertung ergänzend zum Masterplan Einzelhandel. Es sollte bei Planungen mit relevanten Auswirkungen auf die Nahversorgung zur Prüfung der Verträglichkeit und Zielkonformität herangezogen werden.

Nahversorgungskonzept_Rheine_2015, 2530 KB

  

Das Zentrenkonzept der Stadt Rheine betrachtet neben dem Einzelhandel auch weitere innenstadtrelevante Nutzungen, wie beispielsweise Gastronomie oder kulturelle Angebote und untersucht, in welchen Lagen ebenjene Nutzungen einen Mehrwert für die Innenstadt bieten können. Es werden die Profilierungsmöglichkeiten einzelner Lagen herausgearbeitet und verschiedene Varianten zur zukünftigen Entwicklung der Innenstadt aufgezeigt.

Werbeanlagen stehen grundsätzlich im Spannungsverhältnis zwischen dem individuellen Interesse des Gewerbetreibenden, für sein Geschäft zu werben, und der im Interesse der Allgemeinheit stehenden Stadtbildpflege, die eine behutsame gestalterische Integration der Anlagen erfordert. Vor diesem Hintergrund sind Regeln notwendig, die einen angemessenen Ausgleich zwischen privatem und öffentlichem Interesse gewährleisten.
Die Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und straßenseitige Fassaden dient in diesem Sinne als allgemeinverbindliche rechtliche Grundlage.

Nachfolgend ist das die Werbe- und Gestaltungssatzung veranschaulichende Handbuch "Gestaltungssatzung und -leitlinien" für die Innenstadt von Rheine abrufbar:

Werbeanlagengestaltungssatzung_Stadt_Rheine_Optimized, 3098 KB

  

Im Jahr 1996 wurde die Gründung eines Arbeitskreises beschlossen, der Bauherren, Architekten und Investoren fachlich berät und in einer gemeinsam geführten Diskussion nach gestalterisch und städtebaulich optimierten Lösungen in sensiblen Lagen sucht. Zunächst beschränkte sich der Tätigkeitsbereich auf innerstädtische Bauvorhaben. Die Zuständigkeit wurde 2003 auf stadtteilprägende (größere) Gebäude außerhalb der Innenstadt sowie auf Stadtteile (zum Beispiel „Neue Mitte Dorenkamp“) ausgeweitet.

  

Um zu bestimmen, wie viele Wohnungen in den nächsten Jahren benötigt werden, aber auch um die qualitativen Bedarfe zu klären, wo und welche Wohnungen geschaffen werden müssen, hat die Stadt Rheine ein Wohnraumversorgungskonzept beauftragt, das die Rahmenbedingungen und Anforderungen des Wohnungsmarktes mit einem Zeithorizont bis etwa in das Jahr 2035 betrachten soll. Das hier vorliegende Wohnraumversorgungskonzept soll als Werkzeug, Abwägungs- und Entscheidungsgrundlage dienen und komplettiert die vorhandenen formellen und informellen Planungen und Konzepte der Stadt Rheine.

      

Um die Handlungsfähigkeit von Stadt und Wirtschaftsförderung im strategisch wichtigen Aufgabenfeld der Wirtschaftsflächenentwicklung und -vermarktung zu sichern bzw. zu erhöhen, hat sich die EWG Rheine in Abstimmung mit der Stadtverwaltung  – analog zum Wohnraumversorgungskonzept der Stadt – ein Gewerbeflächenkonzept erarbeitet, das auf Grundlage einer Analyse des Ist-Zustandes, der Entwicklungen der letzten Jahre und einer Abschätzung der zukünftigen Bedarfe und Notwendigkeiten konkrete Handlungsempfehlungen und -optionen aufzeigt, die eine stadtentwicklungsgerechte Perspektive zur Aktivierung gewerblicher Flächenpotenziale am Standort Rheine ermöglichen. Als Zeithorizont ist das Jahr 2040 vorgegeben.

Gewerbeflaechenkonzept_Standort_Rheine (2), 765 KB

  

Mit dem Masterplan Grün gibt es für die Kernstadt Rheine das erste Entwicklungskonzept für die Entwicklung der Grün- und Freiflächen.

  

Die Stadt Rheine hat eine Stadtklimaanalyse durchführen lassen. Die stadtklimatische Analyse soll sowohl den Ist-Zustand der klimatischen Verhältnisse im Stadtgebiet von Rheine sowie die prognostizierten Verhältnisse für die Periode 2031 - 2060 darstellen und abschließend bewerten. Die Ergebnisse sollen als Beurteilungsgrundlage für baurechtliche Planungen dienen und somit eine gezielte Einordnung der geplanten Bauflächen im Hinblick auf die klimatische Situation ermöglichen.

  

Die Stadt Rheine hat mit ihrer Stellplatzsatzung die Stellplatzbedarfe bei zukünftigen Baumaßnahmen sowohl für PKW als auch für Fahrräder verbindlich festgelegt.

  

In der Stadt Rheine gibt es zum Schutz von Bäumen eine Baumschutzsatzung. Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne.