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Fassadenprogramm

Bis zu 50% Förderung für die Neugestaltung von Immobilienfassaden.

Der Bund und das Land NRW stellen den Kommunen finanzielle Mittel der Städtebauförderung bereit, mit denen unter anderem private Gebäudefassaden in den Innenstädten neu gestaltet werden dürfen.

Die Stadt Rheine gibt diese Mittel seit dem Jahr 2017 mit dem „Fassadenprogramm“ an Immobilieneigentümer weiter und berät Interessenten bei der Beantragung und der Abrechnung der Förderung.

Förderfähig sind beispielweise

  • Außenanstriche
  • Graffitientfernung
  • künstlerische Fassadengestaltung
  • Rückbauten von Fassadenverkleidungen und die Wiederherstellung ursprünglicher Putz- und Fensteröffnungen
  • Reparaturen und Erneuerungen von Stuck oder Fassadenornamenten
  • Erneuerungen ursprünglicher Materialien zur Fassadengestaltung
  • Wiederherstellung geteilter Fensterflächen
  • nicht kommerzielle Fassadenbeleuchtung im Zusammenhang mit einer Fassadengestaltung.
  • insbesondere werden Fassadenbegrünungen als förderfähige Fassadengestaltung anerkannt.

Unter anderem konnten schon folgende Fassaden erneuert werden:

250915_Collage

Den Antrag und Die Richtlinie zum Fassadenprogramm finden Sie hier:

Fassadenprogramm Fassadenprogramm, 264 KB
Anlage_1_Stadtumbaugebiet_Rahmenplan_Innenstadt Anlage_1_Stadtumbaugebiet_Rahmenplan_Innenstadt, 390 KB
Anlage-2_Antragsformular_Fassadenprogramm_Rahmenplan_Innenstadt_neu Anlage-2_Antragsformular_Fassadenprogramm_Rahmenplan_Innenstadt_neu, 431 KB
Merkblatt zum Fassadenprogramm_Rahmenplan_Innenstadt Merkblatt zum Fassadenprogramm_Rahmenplan_Innenstadt, 396 KB

Fördergeber rahmenplan Innenstadt

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Adresse
Europa-Viertel am Waldhügel - Gebäude 4
Mittelstraße 17
Zimmer E.13
05971 939 8 414
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

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Publikationen
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