Fassadenprogramm
Der Bund und das Land NRW stellen den Kommunen finanzielle Mittel der Städtebauförderung bereit, mit denen unter anderem private Gebäudefassaden in den Innenstädten neu gestaltet werden dürfen.
Die Stadt Rheine gibt diese Mittel seit dem Jahr 2017 mit dem „Fassadenprogramm“ an Immobilieneigentümer weiter und berät Interessenten bei der Beantragung und der Abrechnung der Förderung.
Förderfähig sind beispielweise
- Außenanstriche
- Graffitientfernung
- künstlerische Fassadengestaltung
- Rückbauten von Fassadenverkleidungen und die Wiederherstellung ursprünglicher Putz- und Fensteröffnungen
- Reparaturen und Erneuerungen von Stuck oder Fassadenornamenten
- Erneuerungen ursprünglicher Materialien zur Fassadengestaltung
- Wiederherstellung geteilter Fensterflächen
- nicht kommerzielle Fassadenbeleuchtung im Zusammenhang mit einer Fassadengestaltung.
- insbesondere werden Fassadenbegrünungen als förderfähige Fassadengestaltung anerkannt.
Unter anderem konnten schon folgende Fassaden erneuert werden:
Den Antrag und Die Richtlinie zum Fassadenprogramm finden Sie hier:
Fassadenprogramm, 264 KBAnlage_1_Stadtumbaugebiet_Rahmenplan_Innenstadt, 390 KB
Anlage-2_Antragsformular_Fassadenprogramm_Rahmenplan_Innenstadt_neu, 431 KB
Merkblatt zum Fassadenprogramm - Rahmenplan Innenstadt, 455 KB
Telefon: 05971 939 414
Fax: 05971 939 8 414
E-Mail: laura.beckmann@rheine.de
Mo 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:30 Uhr