Lichtraum- und Beleuchtungskonzept

Leitfaden für die zukünftige Fassadenbeleuchtung in der Innenstadt von Rheine

Die Stadt Rheine hat im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rahmenplanes Innenstadt in 2016 als Grundlage für eine ansprechendes, stimmiges Nachtbild der Innenstadt ein Lichtraum- und Beleuchtungskonzept für den öffentlichen Raum beschlossen. Erste Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung.

Im Hinblick auf eine möglichst abgestimmte Gesamtwirkung der Beleuchtung in der Innenstadt – sowohl im Abgleich der privaten mit den öffentlichen Maßnahmen als auch der privaten Maßnahmen untereinander – wurde in 2018 ergänzend ein „Leitfaden“ für die zukünftige Fassadenbeleuchtung in der Innenstadt erarbeitet.

Anders als das Licht- und Beleuchtungskonzept für den öffentlichen Raum, an dessen Vorgaben sich die Stadt für die zukünftige Innenstadtbeleuchtung durch Beschluss gebunden hat, sind die Inhalte dieses Leitfadens Empfehlungen für die jeweiligen Immobilieneigentümer und unterstützen eine fach- und sachgerechte Beratung.

Bindungswirkung entfaltet der Leitfaden bei der Bewertung von Anträgen zu den Förderprogrammen des Rahmenplanes – über das Fassadenprogramm (B 2 – als Bestandteil der Maßnahmen zur Fassadensanierung und –gestaltung) und über den Verfügungsfonds (B 9 – als Einzelmaßnahme). Zu diesem Zweck enthält der Leitfaden auch Vorgaben für eine Bewilligung von Fördermitteln.

Der Leitfaden beinhaltet

  • Empfehlungen für die gezielte Verwendung von Lichtfarben im Abgleich mit dem öffentlichen Lichtraum- und Beleuchtungskonzept
  • Empfehlungen und Ausschlusskriterien für die Anordnung von Leuchten an der Fassade
  • Empfehlungen und Ausschlusskriterien bezüglich der Leuchtenarten und -standorte (mit Hinweis von Einzelfallregelungen als Ausnahmetatbestände)
  • Angaben (und Ausschlusskriterien) bezüglich der Abgrenzung zwischen Architekturbeleuchtung (grundsätzlich förderfähig) und Werbebeleuchtung (grundsätzlich nicht förderfähig)
  • Vorgaben und Empfehlungen hinsichtlich der Qualität der eingesetzten Produkte (Schutzart, Lebensdauer und Farbwiedergabe)
  • Empfehlungen im Abgleich mit der baulichen Umgebung (Bau-/Leuchtdichte, Material und Farbe Oberflächen, Baustoffe)
  • Hinweise zum Thema Lichtverschmutzung und zu den Einschaltzeiten

Als Anhang zum Leitfaden wurden beispielhaft Fassaden in der Innenstadt im Hinblick auf ihre jeweiligen Möglichkeiten hinsichtlich einer ausgewogenen, gestalterisch hochwertigen Fassadenbeleuchtung untersucht. Die dargestellten Beispiele sind aufgrund ihrer Lage in der Stadt, ihrer besonderen Fassadenstruktur oder aufgrund ihres Umfeldes ausgewählt worden.

Downloads (pdf)

Leitfaden Fassadenbeleuchtung Stadt Rheine, 2600 KB
Anhang zum Leitfaden Fassadenlicht Stadt Rheine - Betrachtung von ausgewählten Fassaden, 4689 KB
Lichtraum- und Beleuchtungskonzept öffentlicher Raum, 3833 KB

 

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Mittelstraße 17
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Telefon: 05971 939 411
Fax: 05971 939 8 411
E-Mail: matthias.vanwuellen@rheine.de
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