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Wochenmärkte

Die Teilnahme an den von der Stadt Rheine veranstalteten Wochenmärkten erfordert eine Platzzuweisung durch den Marktmeister.

Der Rheiner Wochenmarkt ist ein sogenannter Grüner Markt, auf dem lediglich Waren im Sinne § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetztes, sowie Produkte des Obst und Gartenbaus, der Land und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie roher Naturerzeugnisse mit Ausnahme alkoholischer Getränke und größeren Viehs angeboten werden dürfen.

Erforderliche Unterlagen

Weitergehende Regelungen über die Krammärkte und Wochenmärkte finden sich in der Marktsatzung der Stadt Rheine.

 - Kosten

Für jede Zulassung werden Gebühren gemäß der Gebührensatzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Platzgebühren auf der Kirmes und sonstigen Veranstaltungen vom 18. April 2017 erhoben.

Adresse
Frau Nicola Moz
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 322
Fax: 05971 939 8322
Zimmer: 50
Besuchszeiten

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.


Frau Monika Hübschen
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
Telefon: 05971 939 349
Fax: 05971 939 8349
Zimmer: 50
Besuchszeiten

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.


Merkblätter & Richtlinien
Erhebung von Marktstandsgeld, Platzgebühren sowie bei sonstigen Veranstaltungen, 82 KB
Markt- und Volksfestsatzung, 87 KB

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