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Märkte, Messen und Ausstellungen

Anträge auf Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten müssen spätestens vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

Gemäß § 69 Gewerbeordnung werden Märkte (Jahrmärkte, Spezialmärkte, Wochenmärkte, Großmärkte), Messen und Ausstellungen auf Antrag des Veranstalters festgesetzt, wenn die Voraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung erfüllt sind. In der Regel sind für die Festsetzung einer solchen Veranstaltung mindestens zwölf teilnehmende Händler erforderlich.

Häufig festgesetzte Märkte sind insbesondere Trödelmärkte, Antikmärkte, Kunst- und Handwerkermärkte und auch die alljährlichen Weihnachtsmärkte. Bei Veranstaltungen, die auf öffentlicher Verkehrsfläche (Straßen, Fußgängerzone etc.) stattfinden, ist neben der Festsetzung auch eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Die Vergabe der städtischen Kirmesplätze für Marktveranstaltungen etc. erfolgt auf dem Wege öffentlich-rechtlicher Nutzungsverträge.

In Rheine finden seit Jahren in monatlichen Abständen Trödelmärkte statt, die von gewerblichen Marktveranstaltern durchgeführt werden. Zur Koordinierung der zur Verfügung stehenden Termine werden nur Anträge, die jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres vollständig eingereicht werden, für die im Folgejahr geplanten Trödelmärkte berücksichtigt.

Kinderflohmarkt

Einmal jährlich findet in Rheines Innenstadt ein Kinderflohmarkt statt, der im Laufe der Jahre schon riesige Ausmaße angenommen hat. Nicht umsonst hat er sich das Prädikat „Größter Flohmarkt Deutschlands“ verdient. Der Flohmarkt wird von der Rheine. Tourismus. Veranstaltungen. e.V. organisiert und veranstaltet.

Marktkalender 2022, 11829 KB

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung des Gegenstandes der Veranstaltung
  • Ort der Veranstaltung
  • Zeitpunkt bzw. Dauer der Veranstaltung
  • Öffnungszeiten
  • Ausstellerverzeichnis mit Branchenangabe (sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung nur ein vorläufiges Verzeichnis vorgelegt werden kann, ist das endgültige unverzüglich nach zureichen)
  • Teilnahmebedingungen mit Nachweis über die Bekanntmachung zwecks Gewährleistung der Marktfreiheit
  • Kopie der Gewerbeanzeigebestätigung als Marktveranstalter
  • polizeiliches Führungszeugnis Belegart O, zu beantragen bei Ihrem Bürgerbüro
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, zu beantragen bei Ihrem Gewerbeamt
  • Teilnahmebedingungen (Marktordnung)

Der Antrag ist 4-fach einzureichen.

 - Kosten

je nach Art und Umfang der Veranstaltung zwischen 150 und 2.300 €

Adresse
Rheine.Tourismus.Veranstaltungen e.V.
Bahnhofstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 800 650
Fax: 05971 800 6520
Frau V. Grotke
Altes Rathaus
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 325
Fax: 05971 939 8325
Zimmer: 46
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr


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