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Märkte, Messen und Ausstellungen

Anträge auf Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten müssen spätestens vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

Gemäß § 69 Gewerbeordnung werden Märkte (Jahrmärkte, Spezialmärkte, Wochenmärkte, Großmärkte), Messen und Ausstellungen auf Antrag des Veranstalters festgesetzt, wenn die Voraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung erfüllt sind. In der Regel sind für die Festsetzung einer solchen Veranstaltung mindestens zwölf teilnehmende Händler erforderlich.

Häufig festgesetzte Märkte sind insbesondere Trödelmärkte, Antikmärkte, Kunst- und Handwerkermärkte und auch die alljährlichen Weihnachtsmärkte. Bei Veranstaltungen, die auf öffentlicher Verkehrsfläche (Straßen, Fußgängerzone etc.) stattfinden, ist neben der Festsetzung auch eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Die Vergabe der städtischen Kirmesplätze für Marktveranstaltungen etc. erfolgt auf dem Wege öffentlich-rechtlicher Nutzungsverträge.

In Rheine finden seit Jahren in monatlichen Abständen Trödelmärkte statt, die von gewerblichen Marktveranstaltern durchgeführt werden. Zur Koordinierung der zur Verfügung stehenden Termine werden nur Anträge, die jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres vollständig eingereicht werden, für die im Folgejahr geplanten Trödelmärkte berücksichtigt.

Die Festsetzung ist für die Durchführung eines gewerblichen Marktes nicht grundsätzlich verpflichtend. Sollte dieser jedoch an einem Sonntag stattfinden, so ist sie zwingend notwendig, da der Antragsteller durch die Festsetzung in den Genuss der sogenannten Marktprivilegien kommt.

Die wichtigsten Marktprivilegien sind:

  • Befreiung von den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes
  • Befreiung von den Vorgaben des Gesetzes über Sonn- und Feiertage
  • Wegfall der Reisegewerbekartenpflicht
Krammärkte_Kirmessen_2024 Krammärkte_Kirmessen_2024, 375 KB
Erforderliche Unterlagen
  • Ausgefülltes Antragsformular:
    • Der Antrag muss Angaben über Ort, Art, Dauer und Zeitrahmen der Veranstaltung enthalten. Aus dem Antrag muss hervorgehen, wer der Veranstalter ist. Veranstalter können natürliche und juristische Personen sein.

Dem Antrag sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen beizufügen, die unter anderem zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers dienen:

  • Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde), zu beantragen bei Ihrem Bürgerbüro
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde), zu beantragen bei Ihren Gewerbeamt
  • Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung
  • Händlerliste mit Namen, Adresse und Angebot, ggf. ein vorläufiges Teilnehmerverzeichnis
  • Lageplan
  • Teilnahmebedingungen (Marktordnung)
  • Kopie der Gewerbeanzeigebestätigung als Marktveranstalter
  • Auszug aus dem Vollstreckungsportal (www.vollstreckungsportal.de)
  • Personalausweis

Tritt eine juristische Person als Veranstalter auf, wird die Zuverlässigkeit aller Geschäftsführer überprüft. Zusätzlich sind eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, ein Auszug aus dem Vollstreckungsportal und ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen.

Kosten

Je nach Art und Umfang der Veranstaltung zwischen 50 und 3.000 €.


Adresse
Bahnhofstraße 14
48431 Rheine
05971 800 6520
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 46
05971 939 8 325
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Di  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 46
05971 939 8 974
Besuchszeiten

Di  08:30 – 12:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr

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