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Lebenssituationen

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Personalausweis (vorläufig)

Der vorläufige Personalausweis ist im Bürgerbüro der Stadt Rheine zu beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis wird nur ausgestellt, wenn kein gültiger Personalausweis vorhanden ist und akuter Legitimationsbedarf besteht.

Pfandleihgewerbe

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis (§ 34 Gewerbeordnung). Der Antrag ist bei der Stadt Rheine zu stellen, wenn das Gewerbe in deren Stadtgebiet ausgeübt werden soll.

Pflegekinderdienst

Der Pflegekinderdienst ist ein Fachdienst des Jugendamtes der Stadt Rheine.

Polizeiliches Führungszeugnis

Das polizeiliche Führungszeugnis ist persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes beim Bürgerbüro der Stadt Rheine zu beantragen.

Preisauszeichnung

Nach der Preisangabenverordnung müssen Waren und Leistungen, die in Schaufenstern, Schaukästen, innerhalb oder außerhalb von Verkaufsräumen, auf Verkaufsständen oder in sonstiger Weise sichtbar ausgestellt sind, und Waren, die vom Verbraucher unmittelbar entnommen werden können, durch Preisschilder oder Beschriftung der Ware ausgezeichnet werden.

Rechtsberatung und -vertretung

Das Rechtsamt berät die städtischen Dienststellen in allen grundsätzlichen Rechtsfragen.

Reisegewerbe: Gewerbeerlaubnis

Bei einem Reisegewerbe handelt es sich um ein nicht stehendes Gewerbe, das außerhalb einer Betriebsstätte ausgeübt wird; hierzu zählen auch Schausteller.

Ein Reisegewerbe betreibt nicht, wer Werbung macht (z. B. Flyer verteilen etc.), durch eine Telefonnummer erreichbar ist, Termine vereinbart oder auf Bestellung Waren verkauft.

Reisepass

Ihr alter Reisepass ist abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Der Reisepass ist im Bürgerbüro der Stadt Rheine zu beantragen.

Reisepass (vorläufig)

Der vorläufige Reisepass ist im Bürgerbüro der Stadt Rheine zu beantragen.

Rundfunkgebührenbefreiung

Es besteht die Möglichkeit, sich von der Zahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien zu lassen.

Schulanmeldung

Sie wohnen in Rheine oder ziehen nach Rheine? Sie haben Kinder, die Sie für eine Schule anmelden wollen?

Seniorenbeirat

Die demografische Entwicklung zeigt, dass die Zahl der älteren Menschen stetig steigt.

Sorgeerklärungen

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können die gemeinsame elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind ausüben. Hierzu sind die öffentlich beurkundeten Erklärungen beider Elternteile erforderlich (Sorgeerklärung).

Spielautomaten/ Aufstellerlaubnis

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinns bieten (Gewinn- oder Geldspielgerät), aufstellen will, bedarf der Erlaubnis (Aufstellerlaubnis, § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung).

Der Antrag ist nur dann bei der Stadt Rheine zu stellen, wenn Sie hier Ihren 1. Wohnsitz gemeldet haben.

Spielautomaten/ Geeignetheitsbestätigung

Geldspielgeräte können nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort den gesetzlichen Vorschriften entspricht (Geeignetheitsbescheinigung, § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung).

Spielhallenerlaubnis

Zum Betrieb einer Spielhalle in Rheine ist eine Spielhallenerlaubnis nach §33i Gewerbeordnung nötig.

Städtische soziale Einrichtungen

Hilfen in städtischen sozialen Einrichtungen für Personen ohne festen Wohnsitz, für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und bei Problemen im Mietverhältnis

Statikprüfung, Prüfung Wärme- und Schallschutznachweise

Der Nachweis der Standsicherheit eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage sowie die Einhaltungen der Anforderungen an den Wärme- und Schallschutz sind mit Hilfe sogenannter bautechnischer Nachweise zu führen.

Stellplatznachweis

Beim Neu-/Um-/Anbau beziehungsweise bei der Nutzungsänderung eines Gebäudes, ist dem Bauantrag ein Stellplatznachweis beizulegen.

Sterbefall

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.

Steuern auf Vergnügungen besonderer Art

Auf Vergnügungen besonderer Art im Gebiet der Stadt Rheine wird eine Steuer erhoben.

Straßenbaubeiträge

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gemäß Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KAG-ÄG NRW) vom 5. März 2024.

Für die erstmalige Herstellung von Straßen werden auch in Zukunft Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erhoben.

Tagesmütter / Tagesväter

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe, flexible und verlässliche Betreuungsform, die der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gesetzlich gleichgestellt ist.

Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Die Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung innerhalb der Stadt Rheine, ist online oder im Bürgerbüro der Stadt Rheine vorzunehmen.

Umwandlung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung

Die Umwandlung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung ist im Bürgerbüro der Stadt Rheine vorzunehmen.

Unterhaltsheranziehung SGB II

Änderung der Zuständigkeit „Unterhaltsheranziehung SGB II“ 

Unterhaltsvorschuss

Sie sind alleinerziehend und erhalten vom unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt?

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