Altes und neues Rathaus

Lebenssituationen

Gewerbesteuer

Das Gewerbesteuergesetz (GewStG) verpflichtet jede Gemeinde, Gewerbesteuer zu erheben.


Gleichstellungsbeauftragte

Das Team Gleichstellung der Stadt Rheine stellt sich vor. 


Grundsicherung für Arbeitssuchende

Änderung der Zuständigkeit „Unterhaltsheranziehung SGB II“ zum Jahreswechsel!!!


Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Zum 1. Januar 2003 wurde eine neue Sozialleistung, die sich bedarfsorientierte Grundsicherung nennt, eingeführt.


Grundsteuer

Auf den Besitz von Grundstücken, die im Gebiet der Stadt Rheine liegen, wird eine Grundsteuer erhoben.


Grundstücke / Wohnbauland

Sie möchten bauen? Sie interessieren sich für städtische Grundstücke? Sie möchten sich informieren über zukünftige Wohngebiete und die Vergabe in aktuellen Baugebieten?


Guter Start

„Guter Start“ ist eine Beratungsmöglichkeit am Mathias-Spital Rheine für Mütter und Väter während der Schwangerschaft und direkt nach der Geburt eines Kindes. Das Projekt wird in Kooperation von den Städten Rheine und Emsdetten, dem Kreis Steinfurt sowie vom Mathias-Spital unterstützt.


Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ist am 01.01.2005 durch das Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) und das Sozialgesetzbuch XII abgelöst worden.


Hilfen für Asylbewerber

Die Stadt Rheine nimmt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), die vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen Flüchtlinge auf und sorgt für deren Unterbringung.


Integrationsrat


Integrativer Unterricht

Immer mehr Eltern wünschen sich, dass ihr behindertes Kind mit nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern in Regelschulen unterrichtet wird.


Internationaler Frauentag

In regelmäßigen Abständen organisiert die Gleichstellungsstelle kulturelle Angebote zu frauenspezifischen Themen. Dazu gehören u.a. Vorträge und Diskussionen und auch der Internationale Frauentag.


Kanalanschlussbeiträge

Die Bauverwaltung der Stadt Rheine erhebt gem. § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträge und Abwassergebühren in der Stadt Rheine -Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung- vom 05. Dezember 2023 Kanalanschlussbeiträge.


Kinder mit Behinderungen in der Kindertagesbetreuung


Kinder- und Jugendarbeit

Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.


Kinder- und Jugendschutz/ Jugendpflege

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.


Kindergeld

Wird bei der Familienkasse des zuständigen Arbeitsamtes beantragt.


Kinderreisepass

Der Kinderreisepass muss beim Bürgerbüro der Stadt Rheine beantragt werden.


Kindertageseinrichtung Elternbeiträge

Für die Betreuung in einer Kita zahlen die Eltern monatlich einen Beitrag.


Kindertageseinrichtungen

In Rheine gibt es 48 Kindertageseinrichtungen.


Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe, flexible und verlässliche Betreuungsform, die der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gesetzlich gleichgestellt ist.


Kirmes

Für eine Teilnahme als Schausteller an den Kirmesveranstaltungen der Stadt Rheine ist eine  Bewerbung erforderlich.


Koordination der Behindertenarbeit


Krammarkt

Mehrmals im Jahr finden in Rheine die Krammärkte statt, die eine mehr als 500-jährige Tradition haben.


Ladenschlussgesetz

Das Ladenschlussgesetz dient in erster Linie dem Arbeitsschutz des Verkaufspersonals. Wichtigste Aufgaben des Gesetzes sind daher die Gewährung einer ausreichenden Arbeits- und Nachtruhe für das Verkaufspersonal.


Lebenspartnerschaft

Eine Lebenspartnerschaft wurde in der Zeit zwischen August 2001 bis einschließlich September 2017 zwischen zwei Menschen gleichen Geschlechts begründet.


Lebenspartnerschaftsurkunde / Lebenspartnerschaftsregister


Märkte, Messen und Ausstellungen

Anträge auf Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten müssen spätestens vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.


Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag beim Bürgerbüro der Stadt Rheine.


Mietwohnungen

Vermietung stadteigener Wohnungen


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