Google Translate

This website can be translated into various languages using Google Translate. If you select another language, you will be redirected to the Google server and leave the straubing.de website. Please note that Straubing has no influence on the processing of your data by Google. If you do not want your data to be transmitted to Google, you can close the window by clicking on the "X".

Lebenssituationen

Ergebnisse filtern
A-Z
Nach Kategorie
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Zum 1. Januar 2003 wurde eine neue Sozialleistung, die sich bedarfsorientierte Grundsicherung nennt, eingeführt.

Grundsteuer

Auf den Besitz von Grundstücken, die im Gebiet der Stadt Rheine liegen, wird eine Grundsteuer erhoben.

Grundstücke / Wohnbauland

Sie möchten bauen? Sie interessieren sich für städtische Grundstücke? Sie möchten sich informieren über zukünftige Wohngebiete und die Vergabe in aktuellen Baugebieten?

Guter Start

„Guter Start“ ist eine Beratungsmöglichkeit am Mathias-Spital Rheine für Mütter und Väter während der Schwangerschaft und direkt nach der Geburt eines Kindes. Das Projekt wird in Kooperation von den Städten Rheine und Emsdetten, dem Kreis Steinfurt sowie vom Mathias-Spital unterstützt.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ist am 01.01.2005 durch das Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) und das Sozialgesetzbuch XII abgelöst worden.

Hilfen für Asylbewerber

Die Stadt Rheine nimmt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), die vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen Flüchtlinge auf und sorgt für deren Unterbringung.

Integrativer Unterricht

Immer mehr Eltern wünschen sich, dass ihr behindertes Kind mit nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern in Regelschulen unterrichtet wird.

Kanalanschlussbeiträge

Die Stadt Rheine erhebt gem. § 8 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträge und Abwassergebühren in der Stadt Rheine -Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung- vom 05. Dezember 2023 Kanalanschlussbeiträge.

Kinder- und Jugendarbeit

Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Kinder- und Jugendschutz/ Jugendpflege

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Kindergeld

Wird bei der Familienkasse des zuständigen Arbeitsamtes beantragt.

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass muss beim Bürgerbüro der Stadt Rheine beantragt werden.

Kindertageseinrichtung Elternbeiträge

Für die Betreuung in einer Kita zahlen die Eltern monatlich einen Beitrag.

Kindertageseinrichtungen

In Rheine gibt es 50 Kindertageseinrichtungen.

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe, flexible und verlässliche Betreuungsform, die der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gesetzlich gleichgestellt ist.

Kirmes

Für eine Teilnahme als Schausteller an den Kirmesveranstaltungen der Stadt Rheine ist eine  Bewerbung erforderlich.

Krammarkt

Mehrmals im Jahr finden in Rheine die Krammärkte statt, die eine mehr als 500-jährige Tradition haben.

Ladenschlussgesetz

Das Ladenschlussgesetz dient in erster Linie dem Arbeitsschutz des Verkaufspersonals. Wichtigste Aufgaben des Gesetzes sind daher die Gewährung einer ausreichenden Arbeits- und Nachtruhe für das Verkaufspersonal.

Lebenspartnerschaft

Eine Lebenspartnerschaft wurde in der Zeit zwischen August 2001 bis einschließlich September 2017 zwischen zwei Menschen gleichen Geschlechts begründet.

Märkte, Messen und Ausstellungen

Anträge auf Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten müssen spätestens vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag beim Bürgerbüro der Stadt Rheine.

Mietwohnungen

Vermietung stadteigener Wohnungen

Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Parkgenehmigung für Geschäftsleute im Innenstadtbereich

Die Parkgenehmigung für Geschäftsleute im Innenstadtbereich gilt nur zur zügigen Durchführung von Ladetätigkeiten nach 18:00 Uhr beziehungsweise während der Ladezeiten (07:00 Uhr – 11:00 Uhr / 19:00 – 22:00 Uhr)!

Personalausweis

Ihren neuen Personalausweis können Sie beim Bürgerbüro der Stadt Rheine beantragen.

Personalausweis (vorläufig)

Der vorläufige Personalausweis ist im Bürgerbüro der Stadt Rheine zu beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis wird nur ausgestellt, wenn kein gültiger Personalausweis vorhanden ist und akuter Legitimationsbedarf besteht.

Pfandleihgewerbe

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis (§ 34 Gewerbeordnung). Der Antrag ist bei der Stadt Rheine zu stellen, wenn das Gewerbe in deren Stadtgebiet ausgeübt werden soll.

Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Mit Ihrem persönlichen Benutzerkonto auf rheine.de haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Hinterlegung eines Benutzerprofils zur Verwendung bei registrierungspflichtigen Online-Dienstleistungen in unserem Bürgerportal (z.B. Antragstellung Online, Nutzung interaktiver Formularservices).

Sie besitzen noch kein Benutzerkonto? Dann können Sie sich hier kostenfrei registieren.

neu registrieren